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Die goldenen Regeln zum Umgang mit Sozialen Medien

DSGVO

Soziale Medien sind in aller Munde. Von den einen als „Teufelszeug“ abgelehnt bieten sie gleichwohl Möglichkeiten zur Kundenbindung und Kundenpflege durch kurze Kommunikationswege und nicht zuletzt zur Umsatzsteigerung.

Allerdings sind die Sozialen Medien kein rechtsfreier Raum. Wenden Sie sich daher bei Interesse an Social Media gerne an Ihre ieQ-Kundebetreuerin oder -Kundebetreuer. Wir bieten Ihnen auch in dieser Hinsicht individuelle Lösungen für Ihre Zwecke an.

„Die goldenen Regeln zum Umgang mit Sozialen Medien“

  • Meinungsfreiheit
    Die „Meinungsfreiheit“ ist ein hohes Gut und in Deutschland ein Grundrecht. Gleichwohl unterliegt sie sog. „Schranken“.
    Unsere Empfehlung: Bleiben Sie immer sachlich und objektiv. Werden sie nicht beleidigend und „lügen“ sie nicht! Auch der vermeintlichen Anonymität im Netz sind Grenzen gesetzt!

  • Urheberrecht
    Möchten Sie „Bilder“ nutzen seien Sie sich darüber im Klaren, dass diese jemandem „gehören“. Klären Sie also in Ihrem eigenen Interesse ab, wem das Bild „gehört“, welches Sie nutzen möchten und fragen Sie die Nutzung bei dem Urheber an. Oder weichen Sie auf eigenes Bildmaterial aus, welches sie selbst „fotografiert“ haben.

  • Anbieterkennzeichnung
    Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass Soziale Medien wie exemplarisch „Facebook“ „normale“ Internetseiten sind. Denken Sie daher unbedingt daran, ein „Impressum“ vorzuhalten. Der Verzicht auf eine Anbieterkennzeichnung in Sozialen Medien trotz der Verpflichtung dazu – „Gewerbetreibender“ – ist weiterhin ein klassischer – und teurer – Abmahngrund.

  • Datenschutz
    Es gilt das zu „Anbieterkennzeichnung“ Gesagte: Informieren Sie den User über den Umgang mit personenbezogenen Daten – auch dann, wenn es manchmal etwas schwierig und unkomfortabel ist. Die Gerichte gehen zunehmen dazu über, den Account-Inhaber bei etwaigen Verstößen mindestens in eine Mithaftung zu nehmen. Das Abwälzen auf den eigentlichen Anbieter des Sozialen Mediums ist in aller Regel nicht (mehr) von Erfolg gekrönt.

  • Markenrecht
    Achten Sie analog dem Urheberrecht das Markenrecht! Um es auf den Punkt zu bringen: Die Werbung mit dem BMW-Logo, ohne entsprechende Genehmigung, zur Generierung von Traffic oder sogar Umsätzen, ist keine gute Idee.

  • Wettbewerbsrecht
    Beherzigen Sie den Grundsatz “Werbung muss klar und wahr sein!” Dabei ist das Wettbewerbsrecht ein “Bauchrecht”: Haben Sie bei Ihrer Werbung ein schlechtes (Bauch-)Gefühl spricht viel dafür, dass sie wettbewebswidrig sein dürfte. Lassen Sie dann die Finger davon – dafür ist das Internet zu transparent.

  • Arbeitsrecht
    Auch das ein Klassiker, obwohl naheliegend: Verscherzen Sie es sich in der vermeintlichen Anonymität im Netz nicht mit der Hand, die Sie füttert!

  • Online-Shop
    Auch hier gilt: Verknüpfungen über Soziale Medien mit einem Online-Shop unterliegen den normalen Regelungen des Fernabsatzes, inklusive Button-Lösung oder Widerrufsrecht.

  • Haftungsausschlüsse
    Es ist an der Zeit, mit einem der größten Irrtümer der Netzwelt aufzuräumen: Haftungsausschlüsse, gleich welcher Art, funktionieren aus verschiedenen Gründen nicht im WWW. Sie gehen entweder ins Leere oder können sich sogar haftungsbegründend gegen Sie wenden.

Fazit

Soziale Medien sind händelbar, wenn Sie die obigen Grundsätze beherzigen. Oder Sie vertrauen unseren individuellen Lösungen!

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