DSGVO
seit über 3 Jahren ist sie Realität
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutzgrundverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Hysterie im Frühjahr 2018 war beispiellos, der Untergang des Abendlandes stand unmittelbar bevor. Unternehmen, die gegen datenschutzrechtliche Grundsätze verstoßen, würden mit horrenden Bußgeldern in die Knie gezwungen. Nicht zuletzt hat sich eine neue lukrative Dienstleistungsbranche entwickelt: Die der / des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Was ist der aktuelle Status?
Die befürchtete Abmahnwelle ist ausgeblieben. Das ist allerdings auch nicht verwunderlich, da weiterhin höchstrichterlich ungeklärt ist, ob Normen der EU DSGVO überhaupt als Grundlage für eine Abmahnung taugen. D. h., massenabmahnende Anwältinnen und Anwälte laufen Gefahr, im Zweifel auf den Kosten sitzen zu bleiben und scheuen daher das Abmahnrisiko. Gleichwohl gab es, gibt es und wird es einzelne Abmahnungen geben, um sukzessive über die Rechtsprechung Rechtssicherheit herzustellen. Dieser Prozess ist aber grundsätzlich zu begrüßen, dürfte aber noch Jahre dauern.
Auch das apokalyptische Bußgeldszenario hat sich erwartbar nicht realisiert: Zunächst einmal ist es in niemandes Interesse, Unternehmen wegen Datenschutzverstößen in die Insolvenz zu treiben. Hier wurde in der Vergangenheit wirklich viel Unsinn erzählt und geschrieben. Auch stehen bei den Aufsichtsbehörden weiterhin die Beratung und Unterstützung, weniger die abstrakte Bestrafung im Vordergrund. Nur wer nach einer „Gelben Karte“ weiterhin und nachhaltig gegen datenschutzrechtliche Grundsätze verstößt läuft Gefahr, entsprechend – auch in der Höhe - sanktioniert zu werden.
Wir sorgen für Sicherheit
Wir, die ieQ-Gruppe, haben uns in Ihrem, aber natürlich auch unseren Interesse, intensiv mit der EU DSGVO auseinandergesetzt und exemplarisch die folgenden Optimierungen auf Ihren Internetseiten vorgenommen:
permanente SSL-Verschlüsselung der Seiten
- Optimierung von Kontaktmöglichkeiten – Formularen – unter dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (nur E-Mail-Adresse als „Pflichtmerkmal“)
- Cookie-Consent-Manager
- Anpassung datenschutzrechtlich relevanter Texte – „Datenschutzerklärung“
Was erwartet uns in Zukunft?
Das Datenschutzrecht wird sich in den kommenden Jahren insbesondere über die Rechtsprechung konkretisieren und mit den jetzigen Irritationen aufräumen. Wir haben diese Entwicklung im Blick.
So bleibt z. B. im Hinblick auf „Cookies“ zunächst das ausstehende Urteil des Bundesgerichtshofes oder das Tätigwerden des Gesetzgebers abzuwarten. So langes das nicht passiert ist, drohen auch grundsätzlich weiterhin keine Abmahnungen mangels normativen Ansatzes. Gleichwohl Bußgelder bei nachhaltigen Verstößen.
Was können wir Ihnen empfehlen?
Was wir Ihnen noch abschließend mit auf den Weg geben möchten:
Klären Sie insbesondere in Ihrem eigenen Interesse, ob Sie eine / n Datenschutzbeauftragte / n brauchen („20 Mitarbeiter-Regel“). Ansprechpartner dbzgl. sind die Handwerkskammern, die Innungen oder auch die IHK. Und erstellen Sie die sog. „Verarbeitungsverzeichnisse“ inkl. eines „Löschkonzeptes“. Auch hier bieten Ihnen die o. g. Ansprechpartner wertvolle Dienste. Abschließend klären Sie für Ihr Unternehmen das Thema „Auftragsverarbeitung“, wie es bereits zwischen Ihnen und uns als Ihrem Internetdienstleiter seit Ende 2018 Usus ist.
Sie sehen....
... wir kümmern uns um den „Datenschutz“ und haben die weitere Entwicklung im Hinblick auf Ihre Internetseite im Blick. Alles Weitere, insbesondere die Regelung Ihrer datenschutzrechtlich relevanten internen Prozesse, liegt darüber hinaus nicht mehr in unserer Hand.
Bitte beachten Sie: Diese Sendung ersetzt keine Rechtsberatung. Seit 2000 gibt es die ieQ-Gruppe und eine Kernleistung unserer Serviceversprechen sind rechtssichere Onlinepräsenzen für das Handwerk und den Handel.
In der ersten Sendung von HandwerkDIGITALtv erhalten Handwerksbetriebe und Händler viele Beispiele und Informationen zum Thema. Wie sollte es in einer Live-Sendung auch anders sein, sorgt Herr Stemberg direkt für den ersten Supergau, aber wo wären wir denn, wenn wir nicht direkt eine Lösung anbieten könnten.
Sprechen Sie mich an!
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Ich stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung!